Die Patientenverfügung gilt für den Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können (z. B. bei Koma) und ist für die behandelnden Ärzte bindend. Der Widerruf einer Patientenverfügung kann jederzeit formlos erfolgen. Wichtig: Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Verfügung und den Aufbewahrungsort in Kenntnis.
Weitere Informationen:
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gibt auf seiner Website detailliertere Informationen, Aufbauempfehlungen, Formulierungshilfen und Textbausteine zur Patientenverfügung: