Ist kein wirksames Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein:
Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Es ist sinnvoll, sich zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge für Sie die richtig ist. Vielleicht gibt es auch noch andere Menschen oder soziale Projekte, die Sie gerne begünstigen möchten.
Ein eigenes Testament verfassen
Von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vorstellungen können Sie nur über ein eigenhändig verfasstes Testament umsetzen, das Sie bei Bedarf jederzeit abändern oder widerrufen können. Ihr Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ganz sicher geht, wer sein Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen lässt.
Weitere Informationen:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an: www.bmj.de/Erben_und_Vererben
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.